Aktuelle Informationen - Schweizerischer Verband für Podologie SPV (2023)

Neuanmeldung zur Fußpflege in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

Häufig gestellte Fragen zur Abrechnung

Die Rückmeldungen der Krankenkassen zeigen, dass der Großteil aller eingereichten Rechnungen noch immer aufgrund von Formfehlern abgelehnt wird. Um schnell Abhilfe zu schaffen, hat die OPS (Organisation Podiatrie Schweiz) ein FAQ-Dokument zur Abrechnung von Fusspflegeleistungen im Zusammenhang mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erstellt. Das Dokument istihroffensichtlich.

Dort finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Krankenkassenerklärungen, die Klarheit schaffen und eine korrekte Erklärung gewährleisten.

Auf folgenden Punkt wird besonders Wert gelegt:

4.5 Was ist in der ärztlichen Verordnung zum Jahreswechsel zu beachten?

Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom müssen eine gültige ärztliche Verordnung vorlegen Kalenderjahr.

Das bedeutet, dass für podologische Behandlungen, die ab Januar 2023 bei Patienten mit diabetischem Fußsyndrom durchgeführt werden, eine neue ärztliche Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht werden muss.

Wichtig: Wenn ein Patient im Januar 2023 einen Termin für eine podologische Behandlung hat, aber noch keine neue gültige ärztliche Verordnung vorliegt, kann diese Behandlung nicht der OKP in Rechnung gestellt werden.

In diesem Fall muss der Patient die Kosten für die Fußtherapie-Behandlung selbst tragen.

Kann der Patient ein neues ärztliches Rezept vom Februar 2023 vorweisen, erhält der Patient vier bzw sechs von OKP bezahlte Behandlungen.

Wenn Sie Fragen zu OKP haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns aufops@podologie.chUmdrehen.

Ergänzungen ab 10. Oktober 2022

Abrechnung der Fußpflege im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

Die Organisation Podologie Schweiz OPS hat Rückmeldungen von Krankenkassen erhalten, dass bei der Abrechnung von Fusstherapien für Diabetiker mit diabetischem Fusssyndrom mehrere fehlerhafte Rechnungen verschickt wurden. Auf dem neu entwickeltenBroschürefinden Sie wichtige Informationen zur korrekten und elektronischen Übermittlung von Rechnungen an Versicherungen.

Ergänzungen ab 26. September 2022:

Abrechnungs-/Rechnungsübermittlungsformat

Leistungserbringer in der Fußpflege dürfen nur abrechnen, wenn sie dem Tarifvertrag beigetreten sind und eine kollektive Schulung absolviert haben (Details siehe unter „Schulung“). Dort finden Sie alle Informationen zur Mitgliedschaftihr.

Bitte beachten Sie, dass Rechnungen zur Krankenversicherung nur in den anerkannten Fällen beglichen werden könnenXML-Formateingereicht werden können. Eine Erläuterung erhalten Sie im Rahmen der Tarifschulung.Handschriftliche Unterlagen oder Rechnungen im eigenen Rechnungsformat können nicht bei den Krankenkassen eingereicht werden und werden sofort abgelehnt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie den Kauf der Abrechnungssoftware frühzeitig abschließen sollten, damit die Abrechnung für die Krankenkassen direkt nach der Anmeldung erfolgen kann.

Ergänzungen vom 19. Juli 2022:

Schulungskurse

Für die Anwendung des Tarifs müssen alle Dienstleister eine Schulung absolvieren. Termine für die Pflichttarifschulung werden regelmäßig veröffentlichtAgendaaktiviert. Die Kurse werden in Standarddeutsch abgehalten.

Für Schulungen im Tessin kontaktieren Sie uns bitte direktSSP/UPSI

Folgende Inhalte werden von der SPV während der Tarifausbildung abgedeckt:

  • Aktueller Stand der Tarifverhandlungen
  • Informationen zum Qualitätsvertrag
  • Beitrittserklärung zum Tarifvertrag
  • Preise Schulungsanfrage
  • Frage- und Antwortrunde (Fragen zur Rechnungsstellung über OKP können bis zu zwei Wochen vor der Schulung per E-Mail gestellt werdensekretariat@podologie.chWird eingereicht)

Im Rahmen der Vereinbarung, die alle Dienstleister unterzeichnen müssen, ist von den Dienstleistern ein jährlicher finanzieller Beitrag an OPS für alle Kosten im Zusammenhang mit der Abrechnung über OKP zu zahlen. (siehe Abschnitt „Beitritt zur Übergangslösung“)

Ergänzungen am 25. Mai 2022:

Aktualisierung der Abrechnung für podologische Behandlungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

Eine vorübergehende Lösung für die Abrechnung der Fußpflege ist in greifbarer Nähe

Die Verhandlungsdelegationen der Organisation Podologie Schweiz (OPS), der H+ Spitäler in der Schweiz und der Krankenkassen schließen eine Vereinbarung über aÜbergangslösung zur Abrechnung von Fußpflegeleistungen über die gesetzliche Krankenpflegeversicherung OKP. sterbenDie Übergangslösung soll voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft tretenund läuft mindestens bis Ende 2023 bzw. bis zum Inkrafttreten der endgültigen Tarifstruktur und des damit verbundenen Steuerpunktwerts. Wir sindoptimistischdass wir dichbald den Inhalt der vorläufigen Lösung vorstellen können.

Sobald die Vereinbarungen zu den Übergangssätzen getroffen werdenunterzeichnetund die Versicherungen zahlen den Tarif selbstumgesetzthaben, du kannstRechnungen für OKP-pflichtige Leistungen, die im Jahr 2022 erbracht wurdenund bis jetzt gehalten, umbei der Versicherung einreichen.Die Abrechnung erfolgt nach dem „Tiers Payant“-System, das heißt, Sie als Leistungserbringer begleichen die Rechnung direkt mit der Versicherung. Wir informieren Sie über den korrekten Ablauf beim Rechnungsversand.

Beteiligen Sie sich an der Übergangslösung

Alle Podologen, die die Voraussetzungen für Leistungen auf Kosten der OKP erfüllen und über die OKP abrechnen wollen, müssen der Übergangslösung und später dem Tarifvertrag beitreten. Diese Anbindung erfolgt für alle Podologen über OPS.Die Rechnungen der Leistungserbringer werden von den Versicherungen erst bei Beitritt zum Übergangsvertrag akzeptiert. Auch hier werden wir Sie schnellstmöglich über das damit verbundene Verfahren informieren.

Wie für andere Berufsgruppen üblich, werden für den Beitritt zum Tarifvertrag und damit auch für die Übergangsregelung jährliche Beiträge erhoben. Der OPS-Vorstand hat dies wie folgt festgelegt: 500 CHF für Mitglieder von SPV, SSP und UPSI und 800 CHF für Nichtmitglieder, die zusätzlich eine einmalige Registrierungsgebühr von 1000 CHF zahlen müssen.

Die Gebühren finanzieren die Kosten von OPS im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung zu Lasten von OKP. Bis Anfang dieses Jahres erfolgte die Finanzierung durch OPS und wurde somit von den Mitgliedern getragen. Die seit Beginn der Verhandlungen entstandenen Kosten inklusive rechtlicher Begleitung und Beratung belaufen sich mittlerweile auf ca. 80.000 Franken. Darüber hinaus wurden viele Stunden ehrenamtlich von Vorstandsmitgliedern geleistet. OPS schätzt, dass zusätzliche Kosten von CHF 100.000 bis 150.000 für die Datenerhebung, die Aushandlung der endgültigen Tariflösung sowie für die Entwicklung des obligatorischen Qualitätsvertrags und der Schulung anfallen werden. Für die Finanzierung dieser und aller weiteren künftigen Ausgaben müssen grundsätzlich die Leistungsträger aufkommen. Sie können nicht von den Verbänden getragen werden, da nur ein Teil der Mitglieder als Leistungserbringer abrechnet. Allerdings konnte die KVG-Anerkennung nur dank langjähriger, enormer Anstrengungen der Berufsverbände erreicht werden; Diese Kosten wurden von den Mitgliedern getragen und mitfinanziert. Ohne einen Berufsverband wäre dies nicht möglich gewesen. Alle Dienstleister, die Mitglied im SPV, SSP oder UPSI sind 1. Januar 2022, und die nicht bis Ende 2022 gekündigt haben, profitieren daher von einer günstigeren Gebühr und müssen keine Zugangsgebühr zahlen.

Bedingungen für die Abrechnung als Dienstleister

Alle Podologen, die Dienstleistungen im Rahmen von OKP erbringen möchten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen an Podologen wurden bereits kommuniziert und könnenihrlesen (auf Deutsch).

Die OPSHat schonim HINTEN eingerastetDamit können auch Podologen, die sich noch in der Ausbildung zur HF-Ausbildung befinden oder nach Erwerb des Diploms die vorgeschriebene zweijährige Praxiserfahrung noch nicht absolviert haben, Leistungen im Rahmen der OKP erbringen. Das BAG lässt dies nicht zu und weist darauf hin, dass nahezu alle Leistungserbringer, die Leistungen im Auftrag eines Arztes in eigener beruflicher Verantwortung erbringen, zusätzliche Voraussetzungen hinsichtlich der Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllen müssen, damit sie im eigenen Namen abrechnen können die Kosten von OKP.Der Grundgedanke dieser Regelung besteht darin, dass insbesondere aufgrund der Hochrisikopatientengruppe nach dem Abschluss nur Fachkräfte mit mehr Berufserfahrung abrechnen dürfen.Um die nötige Berufserfahrung zu sammeln, besteht jedoch für Podologen, die noch nicht die Voraussetzungen als OKP-Leistungserbringer erfüllen, die Möglichkeit, KVG-Leistungen mit professioneller Unterstützung durch einen OKP-anerkannten Podologen zu erbringen. In diesem Fall ist der Vorgesetzte oder die Organisation, in der der Praktikant arbeitet, der Dienstleister für OKP. Er ist für die auf Kosten von OKP erbrachten Leistungen verantwortlich und berechtigt, diese in Rechnung zu stellen.Dies gilt nur für Personen in der HF-Podiatrie-Ausbildung und für Personen mit einem Diplom in HF-Podiatrie, die die Voraussetzungen noch nicht erfüllen. Das BAG schreibt vor, dass sichergestellt werden muss, dass keine Podologen EFZ die Versicherten betreuen.

Handelskammernummer (ZSR-Nummer)

Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen für einen Anspruch von OKP ist für einen Anspruch von den Versicherungsgesellschaften eine ZSR-Nummer erforderlich. Die Wartezeit bis zum Erhalt einer ZSR-Nummer beträgt derzeit maximal 10 Wochen (vorausgesetzt, die Bewerbungsunterlagen sind vollständig). Nach Angaben von OPS bei der Rechnungsstellung an die Versicherung jaDas Gültigkeitsdatum der ZSR-Nummer essentiell. Wenn ein Dienstleister:iLiegen die Voraussetzungen für eine Rechnungsstellung zu Lasten von OKP vor 1. Januar 2022 erfüllt ist, wird der Genehmigungstermin auf diesen Termin festgelegt, sofern im Antrag an SASIS entsprechend hinterlegt. Dies gilt auch, wenn SASIS später zur Bearbeitung des Antrags eintrifft. Stimmt das Gültigkeitsdatum der ZSR-Nummer nicht mit dem Genehmigungsdatum des Kantons überein, müssen Sie bei SASIS intervenieren. Rechnungen, deren Rechnungsdatum vor dem Gültigkeitsdatum der ZSR-Nummer liegt, werden von den Versicherungsgesellschaften nicht erstattet.

Nächster Schritt zur endgültigen Vereinbarung

Das BAG verlangt eine Datenerhebung für den endgültigen Tarifvertrag. Um sicherzustellen, dass die Honorarstruktur der Realität der Podologen in der Schweiz entspricht, sind weitere Befragungen von Schlüsselpersonen erforderlich. Derzeit laufen Verhandlungen mit den Krankenkassen darüber, welche Daten erhoben werden sollen.

Änderungen vom 4. März 2022:

Noch keine Einigung zur OKP-Rechnung

Leider konnte bisher keine Einigung mit den Versicherungen erzielt werden.Rechnungen dürfen daher nicht zur Begleichung an die Versicherungen geschickt werden. Diese können nicht bearbeitet werden! Wir können derzeit keine Prognose abgeben, wann die Rückzahlung der zurückbehaltenen Rechnungen bearbeitet werden kann. Es ist jedem Podologen selbst überlassen, ob er zu diesem Zeitpunkt OKP-Dienste anbieten möchte.

Ergänzungen ab 08.02.2022:

Der Ordner„Neuzulassung für Fußtherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung OKP“wurde aktualisiert. Zusätzlich ein Merkblatt zum kantonalen Anerkennungsverfahren und Antrag ZSR Nr. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:https://www.podologie.swiss/okp/zulassungsverfahren/

Informationen vom 22.12.2021:

Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat beschlossen, Podologen als Leistungserbringer anzuerkennen, die im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nach ärztlicher Verordnung arbeiten. Änderungen in der Krankenversicherungsordnung (KVV) und das Krankenversicherungsgesetz (KLV) tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Dies bedeutet, dass Podologen ab dem 1. Januar 2022 abrechnen können, wenn sie über eine kantonale Zulassung als Leistungserbringer gemäss OKP und eine ZSR-Nr. verfügen. von SASIS.

Überweisungsrate / Abwicklung der Abrechnung für Patienten

Es muss eine Tarifstruktur und ein Steuerpunktwert bzw. ein Preis für die Leistungen erstellt werden, damit eine Abrechnung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) überhaupt möglich ist. Den Podologen, die OKP in Rechnung stellen dürfen, werden ihre Leistungen über die Tarife vergütet. Die Tarife werden in Verträgen zwischen Versicherungen und Leistungserbringern vereinbart. Da der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Landesverordnung zu kurz war, um eine endgültige Einigung zu erzielen, wird voraussichtlich in Absprache mit den Versicherungsunternehmen eine vorläufige Lösung gefunden. Die Organisation Podotherapie Schweiz OPS arbeitet bei den Verhandlungen vollumfänglich mit den Krankenkassen zusammen. Ziel der Gebührenordnung ist eine angemessene, qualitativ hochwertige Pflege zu angemessenen Kosten. Leider ist es uns bisher nicht gelungen, eine Einigung zu erzielen. Dies bedeutet auch, dass Sie, wenn Sie bereits zu Beginn des Jahres OKP-Leistungen erbringen, dies auf eigenes unternehmerisches Risiko tun, da der Preis für die Leistungen noch nicht feststeht.

Bitte beachten Sie, dass Sie OKP-Leistungen nur abrechnen können, wenn Sie bereits über eine kantonale Genehmigung nach KVG und ZSR Nr. verfügen. von SASIS. Rechnungen für Patienten dürfen erst ab dem 1. März 2022 erstellt bzw. an die Krankenkassen versandt werden.Sie können noch nicht bearbeitet werden, da die Versicherungen die notwendigen Vorarbeiten nicht leisten konnten (keine Tarifstruktur). Es ist noch nicht sicher, ob die Abrechnung direkt an die Versicherung oder über den Patienten erfolgt.Dies bedeutet, dass Rechnungen für deklarationspflichtige Leistungen von zertifizierten Podologen mit ZSR-Nr. werden, müssen noch im Januar und Februar 2022 gepflegt werden. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich rückwirkend im März 2022.

Für das Rechnungsformat gilt der XML-Standard. Sollte eine elektronische Rechnungsstellung nicht möglich sein, können Rechnungen und Anlagen in Papierform versendet werden. Die einzelnen Bestandteile und Spezifikationen müssen noch mit den Versicherungsunternehmen abgestimmt werden und werden bei der Festlegung kommuniziert.

Qualitätsanforderungen

Gemäß § 58g KVV müssen Dienstleister folgende Qualitätsanforderungen erfüllen

erfüllen:

a) Sie verfügen über das erforderliche Fachpersonal.

b) Sie verfügen über ein angemessenes Qualitätsmanagementsystem.

c) Sie verfügen über ein entsprechendes internes Melde- und Lernsystem und sind, soweit vorhanden, an ein bundesweit einheitliches Vorfallmeldenetzwerk angebunden.

d) Sie verfügen über die notwendige Ausrüstung, um an nationalen Qualitätsbewertungen teilzunehmen.

Diese Qualitätsanforderungen gelten für alle Leistungserbringer im ambulanten Bereich. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungserbringung können und müssen jedoch nicht alle Leistungserbringer die Qualitätsanforderungen (Buchstaben a-d) erfüllen, wenn sie in gleicher Form zugelassen sind. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsanforderungen bei Genehmigungsgesuchen verfügen die Kantone über einen weiten Ermessensspielraum. Dabei können die Art der Dienstleistung und die Größe des Unternehmens angemessen berücksichtigt werden. Diese Qualitätsanforderungen werden von den Kantonen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens als Leistungserbringer im Sinne des KVG überprüft. In einer ersten Phase erfolgt die Prüfung anhand einer Selbstauskunft und eines Fragebogens.

Dies bedeutet, dass Qualitätsmessungen künftig von qualifizierten Podologen durchgeführt werden können und diese daher über die technischen Voraussetzungen verfügen müssen, die gewünschten Daten (elektronisch) zu liefern. Dabei handelt es sich der Begründung zufolge um Routinedaten (z. B. Anzahl pAVK-Patienten, Höhe einer durchschnittlichen Rechnung, durchschnittliche Behandlungsdauer etc.). Wir empfehlen Ihnen daher, die von Ihnen im Rahmen des OKP durchgeführten Behandlungen entsprechend zu dokumentieren und zu dokumentieren.

Podologie Schweiz Die OPS-Organisation und die Versicherungen sind neu dazu verpflichtet, landesweite Qualitätsentwicklungsverträge (Qualitätsverträge) abzuschließen (aufgrund der Qualitätsstrategie des Bundes). Die Leistungserbringer haben diese Verträge einzuhalten (Art. 58a Abs. 6 KVG). Spätestens am 1. April 2022 müssen die Qualitätsverträge erstmals dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Qualitätsvertrag befindet sich daher noch in Verhandlung mit uns. Für weitere Informationen zu den Qualitätsanforderungen können Sie sich auch an das Gesundheitsamt des Kantons wenden, in dem Sie arbeiten.

Erhebung von Gehaltsdaten

Um sicherzustellen, dass die Honorarstruktur der Realität der Podologen in der Schweiz entspricht, wird eine Musterpraxis aufgebaut und eine Lohnerhebung bei Leistungserbringern durchgeführt. Die Musterpraxis mit Gehaltsdaten wird von den Versicherungsunternehmen als Grundlage für die Berechnung des Steuerpunktwerts verwendet. Ziel der Modellpraxis ist es, die Betriebskosten einer Podologiepraxis möglichst genau abzubilden. Einen wesentlichen Anteil daran hat die Bezahlung von Podologen. Das Sammeln von Gehaltsdaten ist der Schlüssel zur Aushandlung eines fairen Preises für Podologen.

Die Lohndaten werden von allen Podologen in der ganzen Schweiz erhoben, die im ersten Quartal 2022 zur Abrechnung über OKP zugelassen sind. Die Lohnerhebung und die Bewertung der verrechneten Löhne erfolgt durch ein auf Lohnfragen spezialisiertes Forschungsinstitut. OPS erhält somit anonymisierte Daten und kann keine Rückschlüsse auf einzelne Mitglieder ziehen. Das Forschungsinstitut gibt die für die Modellpraxis relevanten Ergebnisse lediglich an OPS weiter. Wir werden uns kurz vor Beginn der Gehaltsbefragung noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir bitten Sie, an der Gehaltsumfrage teilzunehmen, sobald Sie von dem externen Forschungsinstitut kontaktiert werden.

Beantragen Sie die OKP-Genehmigung und die ZSR-Nr.

Um Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen zu können, müssen Podologen über eine kantonale Zulassung (KVG-Anerkennungsverfahren) und eine ZSR.-Nr. verfügen. von SASIS. Am 1. Januar 2022 tritt das neue Bundeskrankenversicherungsgesetz in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde auch ein neues formelles Anerkennungsverfahren für Leistungserbringer im ambulanten Bereich eingeführt, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abhängig sind. Bisher war die SASIS AG für die entsprechenden Genehmigungen zuständig.

Erst nachdem der zuständige Kanton geprüft hat, ob die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, gestattet er dem betreffenden Bewerber eine Erwerbstätigkeit auf Kosten der OKP (die Voraussetzungen finden Sie in unseremBroschüre). Dieses Genehmigungsverfahren ist nicht mit dem Verfahren für eine gesundheitspolizeiliche Erlaubnis (Berufsausübungserlaubnis) zu verwechseln. Einige Gesundheitsbehörden haben bereits Informationen zum Zulassungsverfahren auf ihrer Website veröffentlicht, während andere noch mit Hochdruck an der Definition der neuen Zulassungsregeln und der Entwicklung der entsprechenden Antragsformulare arbeiten. Sollten Sie die Informationen auf der Internetseite des gewünschten Kantons nicht finden, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden.

Nach der Genehmigung des Kantons muss bei der SASIS eine ZSR-Nummer beantragt werden (die Ausstellung der ZSR-Nummer dauert ca. 6-8 Wochen):

  • Wenn Sie eine Privatperson oder ein Einzelunternehmen sind, finden Sie hier das Antragsformular und die Anforderungenihr. Für Mitarbeiter in einem Einzelunternehmen (diplo. HF, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen) müssen Sie eine K-Nummer beantragen. Hier finden Sie Voraussetzungen und ein Bewerbungsformularihr.
  • Fußpflegeorganisationen können für die Organisation eine ZSR-Nummer beantragen. Die ZSR-Nummern werden einer juristischen Person (juristische Person oder Personengesellschaft) pro zugewiesen Ort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden. Mitarbeiter erhalten eine Kontrollnummer (K-Nummer). Die Konditionen und das Antragsformular finden Sie hierihr.

Anerkennung von Podologen als OKP-Dienstleister

Umsetzung im Januar:

Es muss eine Tarifstruktur erstellt werden, damit eine Abrechnung im Zusammenhang mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) überhaupt möglich ist. Den Podologen, die OKP in Rechnung stellen dürfen, werden ihre Leistungen über die Tarife vergütet.

Die Tarife werden in Verträgen zwischen Versicherungen und Leistungserbringern vereinbart. Die Schweizerische Podologie-Organisation (OPS) arbeitet bei der Entwicklung dieser Gebührenstruktur mit Krankenkassen zusammen. Ziel der Honorarstruktur ist eine hohe Qualität und angemessene Pflege zu einem möglichst günstigen Preis. Da der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Landesverordnung zu kurz war, um eine endgültige Einigung zu erzielen, wird in Absprache mit den Versicherungsunternehmen eine vorläufige Lösung angestrebt. Dies wird voraussichtlich im Januar/Februar abgeschlossen sein.

Rechnungen für Patienten dürfen erst ab dem 1. März 2022 ausgestellt bzw. an Krankenkassen versandt werden. Sie können noch nicht bearbeitet werden, da die Krankenkassen die notwendigen Vorarbeiten nicht leisten konnten (keine Tarifstruktur). Es ist noch nicht sicher, ob die Abrechnung direkt an die Versicherung oder über den Patienten erfolgt. Dies bedeutet, dass Rechnungen für deklarationspflichtige Leistungen von zertifizierten Podologen mit ZSR-Nr. werden, müssen im Januar und Februar 2022 noch gewartet werden. Sie werden voraussichtlich rückwirkend ab März 2022 erstattet.

KVG-Infoveranstaltung am 29. Oktober 2021:
SPV fand einen Freitag, 29. Oktober 2021KVG-Informationsveranstaltunganstatt.
Die Präsentation dieser Veranstaltung finden Sie hierihr.Wenn Sie in diesen Dokumenten keine Antworten auf Ihre Fragen finden, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle:sekretariat@podologie.ch.

Ergänzungen ab 30. September 2021:

Podologen, die über OKP zahlen möchten und die Voraussetzungen hierfür erfüllen, müssen sich registrieren. Dafür sind nun die Kantone zuständig.

Eine der Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Tätigkeit auf Kosten der OKP ist eine kantonale Bewilligung zur Berufsausübung als Podologe.

Auch ein Qualitätsmanagementsystem (KMS) gehört zu den Voraussetzungen für die Zulassung. SPV liegen hierzu keine weiteren Informationen vor. Das QMS ist für alle Dienstleister neu und befindet sich daher noch im Aufbau.

Das Inkrafttreten am 01.01.2022 des Bundesrates ließ leider nur sehr kurze Zeit auf sich warten.

Die OPS-Verantwortlichen arbeiten intensiv an der Umsetzung, allerdings sind viele unterschiedliche Akteure beteiligt, was die Umsetzung sehr zeitaufwändig macht.

Eine Übergangsregelung wird voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Informationen vom 17. Juni 2021

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 beschlossen, dass die medizinische Fusspflege durch Podologen bei Menschen mit Diabetes künftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden muss. Aus der Verordnung geht hervor, dass sowohl Dipl.-Ing. Zur Rechnungsstellung sind nach altem Recht sowohl HF-Podologen als auch SPV-Podologen zugelassen. Der Hauptvorstand der SPV freut sich, dass die seit Jahren verfolgte Strategie und die Verhandlungen mit der BAG zu diesem Erfolg geführt haben und der Erhalt der erworbenen Rechte der Podologen in der SPV nun auch auf dieser Ebene verankert ist.

Die konkreten Details werden nun vom BAG zusammen mit der Organisation Podoterapia Schweiz ausgearbeitet.

Link zur Pressemitteilung

Link zu Gesetzestexten und Erläuterungen

Unten finden SieErläuterungen an das SPV zur OKP-Genehmigung(ab 5. Juli 2021):

Erläuterung SPV zur OKP-Genehmigung

FAQs

Wie viel verdient eine Podologin in der Schweiz? ›

Podologin / Podologe – Gehalt im weiteren Berufsleben

Podologinnen / Podologen können in der Schweiz mit einem monatlichen Durchschnittsgehalt von 4'000 bis 5'417 Schweizer Franken brutto rechnen. Das Einstiegsgehalt beträgt dabei um die 5'000 Schweizer Franken pro Monat, kann jedoch je nach Standort variieren.

Wie viel zahlt die Krankenkasse für eine Podologische Behandlung? ›

90 Prozent der Behandlungskosten für Podologie werden von der Krankenkasse übernommen. Der Podologe rechnet dies direkt mit uns ab. Eine Zuzahlung von 10 Prozent sowie eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Verordnung zahlen Sie selbst.

Was kostet eine Podologische Behandlung in der Schweiz? ›

Das sind die Kosten für die Fusspflege bei einem Podologen

Die kleine Fusspflege dauert 30 Minuten und kostet etwa 90 CHF. Die mittlere Fusspflege, die 45 Minuten dauert, kostet bis 120 CHF. Für eine grosse Fusspflege über 45 Minuten werden zwischen 110 und 150 CHF berechnet.

Wie teuer darf Fusspflege sein? ›

Die Kosten einer Behandlungseinheit bei der medizinischen Fußpflege liegen zwischen 25 und 40 Euro. Liegt ein Rezept vor, beträgt die Zuzahlung je Rezept 10 Euro zuzüglich 10 Prozent der Behandlungskosten (wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt).

Wie viel verdient ein selbstständiger Podologe? ›

Während Podologen in Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern durchschnittlich rund 1.927 Euro monatlich erwarten können, liegt das Durchschnittsgehalt für medizinische Fußpfleger in Konzernen mit über 1000 Mitarbeitern bei rund 2.411 Euro.

Sind Podologen gefragt? ›

Aufgrund des demografischen Wandels und der Zunahme von Zivilisationserkrankungen bleibt das Berufsfeld von Podologinnen und Podologen weiterhin sehr gefragt.

Wird Podologie von der Krankenkasse bezahlt Schweiz? ›

An seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass die von Podologinnen und Podologen durchgeführte medizinische Fusspflege bei Personen mit Diabetes künftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung.

Was ist der Unterschied zwischen Podologie und medizinische Fußpflege? ›

Die Podologie (medizinische Fußpflege / medizinische Fußbehandlung) beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen der Füße, zum Beispiel an der Fußhaut und den Fußnägeln. Podologische Behandlungen sollen Beschwerden lindern und Schäden an den Füßen vorbeugen.

Was kostet Fussnägel schneiden? ›

– Das kommt darauf an, wieviel Pflege der jeweilige Fuß bedarf. Eine einfache Pediküre kostet zwischen 15 und 20 Euro. Die Preisspanne ist recht unterschiedlich, in der Regel liegen die Preise bei 15 und 30 Euro, je nach Zusatzleistung.

Warum brauche ich ein Privatrezept für Podologische Fußpflege? ›

In einer medizinischen Grauzone

Nur mit einer Verordnung, so der Verband, seien Podologen auch berufsrechtlich auf der sicheren Seite. Das sieht auch die Bayerische Landesärztekammer so und empfiehlt die Ausstellung eines Privatrezepts, was für den Arzt unproblematisch sei.

Was kostet Hornhautentfernung beim Podologen? ›

Medizinische Fußpflege: Kosten & Preise
LeistungKosten
Entfernung der HornhautRund 20 Euro
Nagelbearbeitung29,80 Euro
Podologische Komplexbehandlung42 Euro
Feb 5, 2021

Wird Nagelpilz von der Krankenkasse übernommen? ›

Die Kosten der Lasertherapie für Nagelpilz werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen. Eine Erstattung für gesetzlich Krankenversicherte gibt es leider nicht. Für gesetzlich versicherte Patienten ist das Verfahren als Selbstzahlerleistung (IGeL-Leistung) möglich.

Wie viel Trinkgeld gibt man einer Fußpflegerin? ›

Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass Sie Ihrer Fußpflegerin Trinkgeld geben sollten, es sollten 15-20% des zu zahlenden Betrages sein.

Kann man mit Nagelpilz zur Fußpflege gehen? ›

Behandlung von Nagelpilz

Podologen ist unter ärztlicher Anleitung eine Mitbehandlung von Nagelpilz möglich.

Wie viel verdient man als Fusspflegerin? ›

Gehaltsspanne: Podologe/-in, Medizinische/-r Fußpfleger/-in in Deutschland. 30.091 € 2.427 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter. 27.650 € 2.230 € (Unteres Quartil) und 32.746 € 2.641 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw.

Ist ein Podologe ein Freiberufler? ›

Bei der Tätigkeit als „Podologe/in“ oder „Medizinischer Fußpfleger/in“ handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit.

Hat ein Podologe studiert? ›

In Deutschland ist es möglich nach oder während der Ausbildung zum Podologen, ein Hochschulstudium an der Steinbeisuniversität in Berlin zu absolvieren. Zugangsvorraussetzung ist das Abitur oder die Mittlere Reife.

Was verdient ein Podologe in Deutschland? ›

Als Podologe liegt dein Brutto- Einstiegsgehalt bei circa. 1.500 bis 1.800 Euro im Monat. Durch Weiterbildungen hast du jedoch die Chance, dein Gehalt noch weiter zu steigern!

Warum machen Podologen kein Fußbad? ›

Ein Fußbad direkt vor der podologischen Fußpflege ist übrigens keine gute Idee – die aufgeweichte Haut erschwert die professionelle Behandlung, zum Beispiel die Nagelpflege.

Wie oft sollte man zum Podologen? ›

Je Rezept darf Ihnen Ihr Arzt maximal 6 podologische Behandlungen verordnen. Der Abstand zwischen den einzelnen Behandlungen sollte zwischen 4 und 6 Wochen betragen, darf jedoch bei medizinischer Notwendigkeit und unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustandes des Patienten davon abweichen.

Wie mache ich mich als Fußpflegerin selbständig? ›

Um eine Podologie-Praxis zu eröffnen, müssen Sie eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Podologen/medizinischen Fußpfleger absolviert haben. Nur dann dürfen Sie sich selbstständig machen und niederlassen. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können mit oder ohne Kassenzulassung eine Podologie-Praxis eröffnen.

Wer bekommt ein Podologie Rezept? ›

Um Folgeschädigungen der Füße zu verhindern, können Ärzte ab 1. Juli 2020 eine Podologie auch für Patientinnen und Patienten mit krankhaften Schädigungen am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder infolge ei- nes Querschnittsyndroms verordnen.

Wie bekommt man ein Rezept für Podologie? ›

Voraussetzung für die erstmalige Verordnung einer podologischen Behandlung ist eine ärztliche Diagnostik. Diese muss insbesondere die dermatologischen und neurologischen Befunde beinhalten, ggf. auch angiologische oder muskuloskelettale Beurteilungen.

Wird Podologie von der Zusatzversicherung bezahlt? ›

Eine podologische Behandlung ist grundsätzlich keine Pflichtleistung der Krankenkassen. «Je nach Zusatzversicherung werden 0 - 90% der Kosten einer podologischer Fussbehandlung bei Diabetiker:innen übernommen.

Wer darf sich podologin nennen? ›

Seit dem 1. Januar 2002 darf sich nur diejenige oder derjenige medizinische Fußpflegerin bzw. medizinischer Fußpfleger (Podologin/Podologe) nennen, der entweder die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 PodG oder die Berechtigung oder staatliche Anerkennung nach § 1 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 PodG nachweisen kann.

Ist der Podologe ein Arzt? ›

Der Begriff Podologie stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Lehre des Fußes“ und ist eine nicht ärztliche Heilkunde am Fuß. Der Podologe unterstützt und begleitet Menschen jedes Alters, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.

Was macht eine gute Fußpflege aus? ›

Nach dem Fußbad, wird die Hornhaut mittels Skalpell und/oder Fräser entfernt, die Nägel gekürzt, gefeilt und ausgeputzt. Bei Bedarf werden Hühneraugen, Pilz- und eingewachsene Nägel behandelt oder mit dem Fräser abgetragen.

Wie oft soll man Zehennagel schneiden? ›

Im Schnitt wachsen Fußnägel pro Woche zwischen einem halben bis einen Millimeter und damit etwas langsamer als Fingernägel. Wenn es wieder Zeit ist, die Fußnägel zu kürzen, sollten Sie bei der Fußpflege folgendes beachten. Nägel sollten sie nicht zu kurz schneiden.

Wie schneidet man dicke Fussnägel? ›

Da Zehennägel dicker als Fingernägel sind, empfiehlt es sich beim Kürzen der Fußnägel, einen Nagelclip oder Nagelknipser – und bei besonders dicken Nägeln eine Nagelzange – zu verwenden. Mit diesen Hilfsmitteln sind die Zehennägel leichter zu schneiden als mit einer Nagelschere.

Was kostet es ein Hühnerauge zu entfernen? ›

Preisliste
Podologische Komplexbehandlung bis 45 Minuten49 €
Hühneraugen (Clavus) entfernenab 20 €
Eingewachsenen Fußnagel entfernen (Unguis incarnatus)35 €
Nagelverdickungen, Nagelmykose behandeln (mit Fußbad)ab 35 €
Nagelspangentherapieab 70 €
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Kann man die Fußpflege von der Steuer absetzen? ›

Senat des Schleswig-Holsteinischen FG hat entschieden, dass die von Podologen erbrachten Leistungen der medizinschen Fußpflege auch dann nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein können, wenn sie nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgen.

In welchen Abständen geht man zur Fußpflege? ›

Machen Sie eine vollständige Pediküre alle vier bis sechs Wochen. Je nachdem, wie schnell Ihre Zehennägel wachsen und wie stark sich bei Ihnen Hornhaut bildet. Wer im Alltag häufig barfuß läuft, tut seinen Füßen grundsätzlich etwas Gutes.

Wie lange dauert eine Fußpflegebehandlung? ›

Eine kosmetische Fußpflegebehandlung dauert circa 40 Minuten und schließt in der Regel ein entspannendes Fußbad mit duftenden Zusätzen sowie ein Fußpeeling und eine anschließende Nagelpflege ein. Überschüssige Hornhaut wird sanft entfernt, bevor die Füße massiert werden.

Was gehört alles zu einer Podologischen Behandlung? ›

Die Podologische Therapie umfasst das fachgerechte Abtragen bzw. Entfernen von krankhaften Hornhautverdickungen, das Schneiden, Schleifen und Fräsen von krankhaft verdickten Zehennägeln und die Behandlung von Zehennägeln mit Tendenz zum Einwachsen sowie von eingewachsenen Zehennägeln im Stadium 1.

Was tun gegen Hornhaut an der Ferse? ›

Die tägliche Pflege gilt als eines der besten Mittel zur Vorbeugung von Hornhaut. Fußcremes & Schrundensalben helfen ebenso wie Fußmasken. Besonders Wirkstoffe wie Urea und Salicylsäure sowie Inhaltsstoffe natürlichen Ursprungs wie Ringelblumenextrakt oder Hirschtalg haben sich dabei bewährt.

Was kostet ein eingewachsener Zehennagel? ›

PREISE
Spangentechniken Korrektur eingewachsener Zehennägel durch Spangentechniken
Podofix Aktiv-Klebespange **ab59,50 €
BS-Klebe-Spange **ab59,50 €
COMBIped Draht-Klebe-Spangeab59,50 €
Ross-Fraser Nagelkorrekturspange **ab168,00 €
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Was mag der Nagelpilz nicht? ›

Teebaumöl, Salbeiöl und Lavendelöl: Alleskönner auch bei Nagelpilz? Pro: Diese ätherischen Öle können das Wachstum von Pilzsporen reduzieren.

Was ist das Beste für Nagelpilz? ›

Zur Behandlung von Nagelpilz kommen vor allem Terbinafin und Itraconazol infrage:
  • Terbinafin wird bevorzugt eingesetzt, wenn Hautpilze (Dermatophyten) die Ursache des Nagelpilzes sind. ...
  • Itraconazol wird in der Regel angewendet, wenn eine Infektion mit einem Hefe- oder Schimmelpilz den Nagelpilz verursacht hat.

Sollte man bei Nagelpilz Socken im Bett tragen? ›

Wollen Sie ganz sichergehen, tragen Sie zusätzlich beim Schlafen Socken, um die Pilzsporen nicht im Bett zu verteilen. So verhindern Sie eine mögliche Reinfektion und schützen auch Ihren Partner vor einer Ansteckung.

Was verdient eine Fusspflegerin in der Schweiz? ›

Podologin / Podologe – Gehalt im weiteren Berufsleben

Podologinnen / Podologen können in der Schweiz mit einem monatlichen Durchschnittsgehalt von 4'000 bis 5'417 Schweizer Franken brutto rechnen.

Was verdient eine Fußpflegerin in der Schweiz? ›

Podologie - so sehen die Lohnverhältnisse aus

Aber wie viel verdienen sie eigentlich? Allgemein sind folgende Mediane branchenüblich: Podologe EFZ, für Lehrabgänger - durchschnittlich 4'000 CHF pro Monat. Podologe EFZ, langjährige Berufserfahrung - durchschnittlich 5'000 CHF pro Monat.

Wie teuer darf Fußpflege sein? ›

Die Kosten einer Behandlungseinheit bei der medizinischen Fußpflege liegen zwischen 25 und 40 Euro. Liegt ein Rezept vor, beträgt die Zuzahlung je Rezept 10 Euro zuzüglich 10 Prozent der Behandlungskosten (wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt).

Was hilft 100% gegen Nagelpilz? ›

Als altbewährtes Nagelpilz-Hausmittel gilt die Zitrone: Tränken Sie ein Wattestäbchen in frischen Zitronensaft und benetzen Sie morgens und abends den betroffenen Nagel damit. Das Ganze wiederholen Sie täglich über mehrere Wochen – auch noch einige Tage nach Abklingen der Symptome.

Kann man Nagelpilz ohne Arzt behandeln? ›

Nagelpilz kann äußerlich mit farblosen Lacken behandelt werden, die rezeptfrei in der Apotheke erhältlich sind. Sie enthalten in der Regel einen der Wirkstoffe Amorolfin oder Ciclopirox. Diese Mittel hemmen das Wachstum des Pilzes oder töten ihn ab. Sie müssen regelmäßig und teilweise über ein Jahr angewendet werden.

Was hilft bei fortgeschrittenem Nagelpilz? ›

Ist die Pilzinfektion des Nagels bereits weiter fortgeschritten, wird man mit örtlichen Mitteln allein keine vollständige Heilung erreichen; dann ist eine Behandlung mit einem Antimykotikum in Form von Tabletten oder Kapseln erforderlich. Dafür kommen die Antimykotika Terbinafin und Itraconazol infrage.

Wie viel verdient ein selbständiger Podologe? ›

Während Podologen in Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern durchschnittlich rund 1.927 Euro monatlich erwarten können, liegt das Durchschnittsgehalt für medizinische Fußpfleger in Konzernen mit über 1000 Mitarbeitern bei rund 2.411 Euro.

Ist Fußpflege ein Gewerbe? ›

Fußpfleger sind Gewerbetreibende, sie üben keinen freien Beruf aus. Auch die Zusatzbezeichnung »medizinischer« Fußpfleger ändert daran nichts. Die Einkünfte des Fußpflegers unterliegen damit der Gewerbesteuer.

Was braucht man um Podologe zu werden? ›

Podologe/Podologin ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen sowie an Krankenhäusern bzw. Praxen. Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit höchstens 4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Wann bekomme ich ein Rezept für die Podologie? ›

Wann darf mein Arzt mir Podologie verordnen? Ihr Arzt darf die podologische Therapie verordnen, wenn Sie an einem diagnostizierten diabetischen Fußsyndrom mit Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen (Wagner-Stadium 0) leiden. Neu: Im Juli 2020 wurden die Indikationen erweitert.

Ist Podologe ein geschützter Beruf? ›

Hinweis: Wer die Berufsbezeichnung „Podologe/in“ oder „Medizinische/r Fußpfleger/in“ führen will, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis, siehe weiter unten im Text (Antrag auf Erlaubnis) (PDF-Datei · 21 KB). Diese Berufsbezeichnungen sind nach § 1 Abs. 1 PodG geschützt.

Ist Fußpflege ein Beruf? ›

Der Beruf Podologe ist ein Gesundheitsfachberuf. Eine gängige Definition von Podologie lautet nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Podologie grenzt sich damit deutlich ab von der reinen Fußpflege, wie sie von Fußpflegern praktiziert wird.

Was ist der Unterschied zwischen Podologe und medizinische Fußpflege? ›

ein Podologe ist in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln. Die medizinische Fußpflege ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß.

Was darf ein Podologe alles machen? ›

Beispiele dafür sind etwa:
  • Abtragen von verdickter Hornhaut und Entfernung von Hühneraugen.
  • Entlasten der Füße von Reibung und Druck durch spezielle Polster (Orthosen)
  • Vorbeugen oder behandeln verdickter Zehennägel.
  • Anbringen von Nagelkorrekturspangen und Nagelkorrektursystemen.

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Author: Mrs. Angelic Larkin

Last Updated: 29/06/2023

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